Fragen & Antworten

Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur EEG Obermurtal

Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG), ist ein Zusammenschluss von Stromverbraucher und Stromeinspeiser. Diese EEG kann aus Bürgern, Gemeinden und Unternehmen (KMUs) bestehen. Die Gemeinschaft hat das Ziel, Strom zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen. So kannst du ganz einfach deinen selbst erzeugten Strom mit deinen Nachbarn teilen.
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JA du kannst trotzdem beitreten! Die Bindung beim Energieanbieter (z.B.: Energie Steiermark AG, Verbund oder KELAG) ist kein Ausschlussgrund, einer Energiegemeinschaft beizutreten. Die EEG ist als zusätzlicher Stromlieferant zu sehen. Der bisherige Stromlieferant liefert dir den Reststrom, den die EEG nicht decken kann.
NEIN! Du benötigst weiterhin einen Stromanbieter (wie z.B.: Energie Steiermark AG, Verbund oder KELAG). Du kannst weiterhin deinen Stromanbieter neben der Energiegemeinschaft frei wählen. Die EEG ist als zusätzlicher Stromlieferant zu sehen. Der bisherige Stromlieferant liefert dir den Reststrom, den die EEG nicht decken kann. Das gleiche gilt für den Stromabnehmer, der deinen Überschussstrom abkauft.
Die Energie wird regional und direkt vom Verbraucher gekauft, der Zwischenhandel entfällt somit. Der Energiepreis wird jährlich von der EEG festgelegt und bietet Kostensicherheit für Verbraucher und Ertragssicherheit für Produzenten. Durch die verringerten Netzgebühren und wegfallenden Abgaben innerhalb der EEG ergibt sich eine entsprechende Kostenersparnis für die Verbraucher.
Der Beitritt und die Mitgliedschaft sind grundsätzlich kostenlos. Als Verbraucher zahlst du lediglich für den von der Energiegemeinschaft bezogenen Strom, als Produzent bekommst du die gelieferte Energie zum vereinbarten Preis vergütet. Über die Preisdifferenz werden die Kosten des Vereins gedeckt.
Die EEG Obermurtal ist als regionale EEG aufgestellt. Das heißt, jeder Anschluss der am Umspannwerk Bodendorf E420070-UM3 hängt, liegt in unserem Netzbereich. Grob gesagt wären das die Anschlüsse von Einach bis nach St. Georgen, Ranten und Krakau. Genaue Auskunft für einen bestimmten Zählpunkt liefert die Nahbereichsabfrage der E-Netze Steiermark:
Natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Klein- und Mittelbetriebe.
Ein Austritt ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
Die Abrechnung durch die Energiegemeinschaft erfolgt monatlich, am Ende des darauffolgenden Monats.
Die Zählpunktnummer findest du auf deiner Stromrechnung. Sie ist eine 33-stellige Nummer, die mit AT008000088 beginnt – die Identifikationsnummer deines Stromzählers.
Hifestellung Zählpunktnummer
Ja, die Teilnahme mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, Bürgerenergiegemeinschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist zulässig.
Es sind keine baulichen Maßnahmen notwendig. Es handelt sich ausschließlich um eine verrechnungstechnische Änderung.
Alle anfallenden Netzgebühren werden vom Netzbetreiber verrechnet. Wenn du den Reststrom bei der Energie Steiermark beziehst, werden auch die Netzgebühren für die EEG von der Energie Steiermark verrechnet. Die unterschiedlichen Gebühren werden auf der Rechnung ausgewiesen.

Bezugspreis: 12,80 ct. pro kWh netto

Einspeisevergütung: 10,80 ct. pro kWh netto


Download Preisblatt
Wir versuchen durch ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einspeisern und Verbrauchern eine möglichst hohe Abdeckung zu erzielen. Die tatsächliche Liefermenge hängt von den saisonalen Schwankungen der Wasserkraft, den Sonnenstunden sowie dem Verbraucherverhalten ab. Die Abdeckung schwankt in der Regel zwischen 50 und 95 %.
Wir empfehlen nach dem Beitritt in die Energiegemeinschaft, die Abrechnung von jährlich auf monatlich umzustellen. Dies ist einfach über die Kundenhotline der Energie Steiermark AG möglich – halte deine Kundennummer bereit. Wenn du nichts machst, laufen die Akontozahlungen monatlich weiter, und bei der Jahresendabrechnung bekommst du eine Gutschrift für die nicht verbrauchte Energie.
Ja, die Freistromtage bleiben auch nach dem Beitritt in die Energiegemeinschaft erhalten.
Grundsätzlich ja. Wir empfehlen aber, diesen zu entfernen. Einerseits ist die Ersparnis aufgrund der zusätzlich anfallenden Kosten für Zähler und Messung sehr gering bis gar nicht vorhanden. Andererseits ist der Anschluss zeitlich begrenzt. Beispielsweise können Wärmespeicheröfen und Boiler nur nachts aufgeheizt werden. Durch den PV-Strom hat sich der Überschuss an Strom auf die Tagesstunden verlegt. Durch das Zusammenlegen von Tag- und Nachtstromzähler sind alle Geräte zeitlich unabhängig einstellbar, sodass sie von den günstigeren Preisen profitieren und gleichzeitig zur Entlastung der Stromnetze beitragen.
Da in der EEG viele PV-Anlagen vorhanden sind, ist es empfehlenswert, zeitlich flexible Verbraucher in die Mittagszeit zu verlegen. Zu dieser Zeit ist am meisten Strom in der EEG vorhanden – du profitierst von unserem Strompreis, die Produzenten können mehr Energie in die EEG liefern, und zusätzlich wird das Stromnetz entlastet.